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Gesetzliche Pflicht seit 2023

Hinweisgeberschutz? In Minuten erledigt.

Epactum ist die digitale Meldestelle mit anwaltlicher Begleitung – rechtssicher, DSGVO-konform, für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.

Ende-zu-Ende verschlüsselt
Hosting in Deutschland
HinSchG-konform
DSGVO-konform
Warum Epactum

Recht und Technik aus einer Hand

Von der Meldestelle bis zum Fallmanagement – Epactum deckt alle Anforderungen ab.

Anwaltliche Begleitung

Erfahrene Compliance-Anwälte begleiten Sie von der Einrichtung bis zur Fallbearbeitung.

Höchste Datensicherheit

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, DSGVO-konform, ausschließlich deutsches Hosting.

Sofort einsatzbereit

Ihre Meldestelle steht in wenigen Minuten. Ohne IT-Aufwand, ohne Schulungen.

Rechtskonformität

Vollständig konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie.

Anonymität & Verschlüsselung

Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation. Anonyme Meldungen ohne Rückverfolgung.

Einfache Einrichtung

In wenigen Minuten einsatzbereit. Keine IT-Kenntnisse erforderlich.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Meldestelle

So einfach richten Sie Ihren Hinweisgeberschutz ein.

  1. 1

    Meldestelle einrichten

    Konfigurieren Sie Ihre digitale Meldestelle in wenigen Minuten.

  2. 2

    Mitarbeiter informieren

    Informieren Sie Ihre Belegschaft über den neuen Meldekanal.

  3. 3

    Meldungen verwalten

    Bearbeiten Sie eingehende Meldungen rechtskonform und fristgerecht.

Preise

Transparente Preise

Wählen Sie den passenden Plan für Ihr Unternehmen.

Starter

Self-Service-Lösung für kleine Unternehmen

79 /Monat
  • Digitale Meldestelle
  • Fallmanagement
  • Anonyme Meldungen
  • E-Mail-Benachrichtigungen
  • DSGVO-konform
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Vertrauensanwalt

Vollständige Auslagerung an spezialisierte Anwälte

249 /Monat
  • Alles aus Professional
  • Anwaltliche Fallbearbeitung
  • Rechtliche Erstbewertung
  • Monatlicher Compliance-Bericht
  • Anwalts-Hotline
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten gilt die Pflicht seit dem 17. Dezember 2023.

Bei Verstößen gegen das HinSchG drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem können Repressalien gegen Hinweisgeber zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ja. Unsere Plattform ermöglicht vollständig anonyme Meldungen. Die Kommunikation erfolgt über ein verschlüsseltes Postfach, ohne dass die Identität des Hinweisgebers offengelegt wird.

Die Grundeinrichtung dauert in der Regel weniger als 15 Minuten. Sie erhalten sofort eine einsatzbereite Meldestelle mit eigenem Zugangslink für Ihre Mitarbeiter.

Nein. Alle Pläne sind monatlich kündbar. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit und keine versteckten Kosten.

Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Wir sind vollständig DSGVO-konform.

Ja. Sie können Ihr Logo, Ihre Farben und eigene Texte hinterlegen. Die Meldestelle wird nahtlos in Ihre Unternehmenskommunikation integriert.

Ein Vertrauensanwalt übernimmt als externe, unabhängige Stelle die gesamte Bearbeitung der Meldungen. Dies gewährleistet maximale Neutralität und rechtliche Sicherheit.

Hinweisgeberschutz ist Pflicht. Wir machen es einfach.

Schreiben Sie uns – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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